Arbeitnehmerdatenschutz: Scheinbar ein verwirrendes Thema

Das Thema ist ernst, aber seine Abhandlung in den letzten Wochen interesant und aufschlussreich. Ein kleiner Einblick in Zuständigkeiten.

Der Arbeitnehmerdatenschutz muss geregelt werden. Dringend. Nur wie und wo?

Zunächst eine Zusammenfassung des bisherigen Geschehens:

1. In der vergangenen Legislaturperiode konzentrierten sich die Aktivitäten auf das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Von dort legte Ex-Minister Olaf Scholz kurz vor Toresschluss der Großen Koalition noch einen – nach meiner Meinung halbgaren – Entwurf für ein Beschäftigtendatenschutzgesetz vor.

2. Im Koalitionsvertrag einigten sich die Regierungsparteien im Oktober darauf, den Arbeitnehmerdatenschutz in einem eigenen Kapitel des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zu verankern. Nebenbei rutscht damit die Verantwortung ins Bundesministerium des Innern (BMI).

3. Der neue Bundesinnenminister wird am 02.11. u.a. in der BILD-Zeitung mit der Aussage zitiert, umgehend den Entwurf für ein neues Arbeitnehmerdatenschutzgesetz vorzulegen. Auf Anfrage berichtigt die Pressestelle am 04.11., der Minister sei falsch zitiert worden und plane weiter einen Abschnitt zum  Arbeitnehmerdatenschutz im BDSG.

4. In der Aussprache zur Regierungserklärung der Kanzlerin gelingt dem Innenminister am 11.11. die Quadratur des Kreises:  “Ich werde im nächsten Jahr einen Gesetzentwurf im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes für ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz vorlegen.”

Jetzt hat sich auch Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vom Verwirrspiel anstecken lassen.

Im gestrigen Interview für Deutschlandradio hatte sie sich wörtlich für ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz ausgesprochen – heute rudert sie in einer Meldung auf ihrer Webseite zurück und formulierte die Überschrift unverbindlicher “FDP will Arbeitnehmerdatenschutz stärken”. Im Text der Meldung findet sich dann allerdings ein neues Beispiel kreativer Ministerialgrammatik:

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger will den Arbeitnehmerdatenschutzgesetz stärken und auch für Fragen bei Bewerbungsgesprächen eine verbindliche Rechtsgrundlage schaffen.

Deutschlehrer stöhnen auf – Ich bleibe standhaft: Hauptsache, es kommt bald was! Und die Justizministerin ist so oder so nicht federführend. Schade eigentlich ;-)

Auch die Opposition hält das Thema am Köcheln: Eine erste Kleine Anfrage der GRÜNEN greift neben dem Datenmissbrauch bei der BA auch den Arbeitnehmerdatenschutz auf.

Übrigens: Der neue Bundesarbeitsminister hat sich zum Thema noch nicht zu Wort gemeldet. Bleibt zu hoffen, dass seine kompetenten, weil langjährig mit dem Thema befassten Mitarbeiter in die Erarbeitung der neuen Vorschriften mit einbezogen werden.

2 Kommentare

  1. [...] Das Thema wird uns wohl noch ein bisschen beschäftigen und auch mir ist aufgefallen, dass trotz aller anderen Signale Fr. Leutheuser-Schnarrenberger plötzlich doch von einem Arbeitnehmerdatenschutzgesetz spricht. [...]

  2. Launiges zum Datenschutzchaos…

    Wird der Arbeitnehmerdatenschutz in einem eigenen Gesetz geregelt oder doch „nur“ im BDSG? Welches Ministerium ist zuständig: das BMI, das BMAS oder gar das BMJ? Die Meldungen und Meinungsäußerungen der letzten Tage gehen in alle denkbaren Richtungen….

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