Die unendliche Geschichte: Thomas de Maizière zum Arbeitnehmerdatenschutzgesetz

“Hat er – oder hat er nicht?” habe ich mich heute nach ersten Meldungen über die neuerliche Auferstehung des Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes  in der ersten Bundestagsrede des neuen Bundesinnenministers Thomas de Maizière gefragt. Verwirrung gab es ja bereits in der letzten Woche.

Jetzt liegt der Text der heutigen Erklärung vor. Hier die (leider kurzen) Auszüge zum Thema Datenschutz:

Eine große Herausforderung für unser Zusammenleben sind die rasanten Entwicklungen in der Informations- und Kommunikationstechnologie. Das Internet kann zu mehr Teilhabe und sogar zu neuen Formen gemeinschaftlichen Handelns führen. Das fördert die Bundesregierung selbst nach Kräften. Auch mit der Gewährleistung sicherer Abläufe und der Erhaltung der Funktionsfähigkeit unserer IT-Infrastruktur müssen wir uns weiter befassen. Es geht zunehmend nicht mehr um die alte Debatte, ob der Staat hier in Freiheitsrechte zu stark eingreift. Auf private Daten wird heute nicht vor allem vom demokratischen Staat zugegriffen,  sondern eher von anderen Privaten, auch wegen manchmal eigener Leichtfertigkeit und auch wegen der Unauslöschlichkeit der Spuren der Internetnutzung. Da brauchen wir neue Antworten und nicht alte Frontstellungen.

Schade, wieder kein selbstkritischer Innenminister, was die Datenverarbeitung durch öffentliche Stellen angeht. Dazu hier mehr. In der Beurteilung der Hauptgefahr für private Daten stimmt er interessanterweise mit Bruce Schneier überein: Private sammeln! Okay, Schneier sagt weiter: … und der Staat bedient sich bei ihnen.

Immer wichtiger wird deshalb die Informationssicherheit. Die Gewährleistung sicherer Kommunikation ist für mich eine neue staatliche Aufgabe. Daher wird der Datenschutz ‑ ich glaube, wir sollten lieber von Datensicherheit sprechen ‑ ein Schwerpunkt der Arbeit in dieser Legislaturperiode sein.

Arrgh. Bitte,  liebes Referat V II 4 im BMI, erklärt Eurem Minister schnellstens den Unterschied zwischen Datenschutz und Datensicherheit.

Gesetzlicher Regelungsbedarf besteht zum Beispiel beim Arbeitnehmerdatenschutz. Ich werde im nächsten Jahr einen Gesetzentwurf im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes für ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz vorlegen.

Die Auflösung der Frage ist also die Quadratur des Kreises: Es wird ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz im Bundesdatenschutzgesetz geben.

Juristen stöhnen bei dieser Formulierung auf – egal. Hauptsache, es kommt bald was!

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