Nicht nachmachen: Haftungsausschluss
Kontinuierlich steigt meine Abneigung gegen die Heerscharen gedankenloser Mustervertragsausfüller und naiver Checklisten-Checker (Mein Grundsatz: Nutze keine Arbeitshilfe, die Du nicht selbst hättest erstellen können). Deshalb kam es heute meinerseits zu Ausbrüchen primitivster Schadenfreude beim Anblick der folgenden Webseite:
Mittlerweile spricht sich unter Webseitenbetreibern herum, wie wichtig es ist, ein abmahnsicheres Impressum vorzuhalten mit einer juristisch einwandfreien Linkdistanzierungsformel. Wir haben dazu einen Standardtextbaustein entwickelt, der durch die laufende Rechtsprechung gedeckt ist und bieten diesen allen Homepagebesitzern kostenlos zur Übernahme an.
Mit Urteil vom 13. Juli 2003 – AZ 512 O 85/98 – “Haftung für Links” hat das Landgericht Offenbach entschieden, dass man durch einen Verweis auf ein anderes Dokument innerhalb eines Hypertextes die betroffene Seite linkt. Dies Linken kann – so das Landgericht – nur dadurch verhindert werden, indem man hinsichtlich der Inhalte der gelinkten Seiten ausdrücklich seine Betroffenheit äußert.
Hiermit äußern wir im Hinblick auf die Inhalte wie auch auf die Macher der von www.sheng-fui.de gelinkten Inhalte unsere äußerste Betroffenheit.
Erst vor wenigen Tagen haben wir zehn Webseiten mit entsprechenden Belegfotos hervorgehoben, die mit unserer Formulierung ihr Impressum abmahnsicher gemacht haben. Weitere drei Webseiten folgten kurz darauf.
Heute begrüßen wir nun eine ambitionierte Web 2.0-Company, die sich mit Web-Entwicklung und Community-Management beschäftigt.
Einen aktuellen Überblick der jetzt garantiert linkdistanzierungssicheren Webseites findet man bei Google oder der Suchmaschine der Wahl.
Spätestens jetzt sollten Sie sich den oben empfohlenen Standardtextbaustein noch einmal genauer ansehen
Danke an www.sheng-fui.de für dieses Lehrstück. Weiter so!