Was tun bei … unerwünschter Faxwerbung?
Jeder Faxbesitzer hat wohl früher oder später mit unerwünschten Faxen zu kämpfen. Das kostet Papier, Toner/Tinte und Nerven. Was kann man dagegen unternehmen?
Im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) steht in § 7 Absatz 2:
Eine unzumutbare Belästigung ist stets anzunehmen […] bei Werbung unter Verwendung […] eines Faxgerätes oder elektronischer Post, ohne dass eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten vorliegt […].“
Dabei spielt es im Gegensatz zur Telefonwerbung keine Rolle, ob der Empfänger “Verbraucher” oder „sonstiger Marktteilnehmer“ – also z.B. Unternehmer – ist.
Selbst wenn eine solche „vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten“ vorliegt, also irgendwann bewusst und nachvollziehbar der Zusendung von Werbefaxen zugestimmt wurde, kann man diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Meine persönliche Strategie:
Allgemeine Vorsichtsmaßnahmen
- Faxnummer sparsam verwenden!
Als Privatperson z.B. Nummer nicht veröffentlichen. - Eintrag in die „Robinsonliste”!
Gibt es auch gegen Werbefaxe; siehe http://www.bitkom-service.de/itk_dienstleistungen/45.aspx - Fax-Gerät nachts abschalten!
Wegen der günstigen Übertragungskosten erfolgt die Versendung von Fax-Spam erfahrungsgemäß meistens nachts oder am Wochenende. Die einfachste Möglichkeit, sich gegen diese Fax-Spam zu wehren, besteht darin, nachts den Stecker des Faxgerätes herauszuziehen. Wenn man zu diesen Zeiten ohnehin keine Telefaxzusendungen erwartet und das Faxgerät nicht rund um die Uhr empfangsbereit gehalten werden muss, könnte auch eine Zeitschaltuhr benutzt werden.
Umgang mit eingetrudelten Faxen, die erkennbar an mich adressiert sind (Anschrift oder Kopfzeile mit Faxnummer)
- Wenn der Absender einen seriösen Eindruck macht und eine einfache Abbestellmöglichkeit angibt (Abbestellung ankreuzen => zurückfaxen), nutze ich das. Abbestellung dokumentieren: Fax aufbewahren, Abbestellung datieren
- Andere Absender bieten keine deutliche Abmeldemöglichkeit, wohl aber eine deutsche Faxnummer (für Bestellungen etc.). Hier sende ich ein Fax auf Firmenbogen zurück:
„An Faxspammer GmbH Müllhausen, Faxnummer 0123/6765655: Ihre Faxwerbung an unser Haus ist unerwünscht (UWG §7 Abs. 2), entfernen Sie uns umgehend aus Ihrem Verteiler. Weitere rechtliche Schritte behalten wir uns vor. Datum, Unterschrift.“
Auch dieses Abbestellfax datieren und aufheben. - Sollte der Absender eine teure Mehrwertdienstenummer angegeben haben, sollte die Abbestellung besser per Post erfolgen.
- Vorsicht auch bei Rückfaxnummern im Ausland!
- Sollten trotz Abmeldung weitere Faxe folgen, dann gleich Aufsichtsgremien einschalten (siehe unten) oder einen zweiten Versuch in schärferer Tonart wagen:
„Sie belästigen uns wiederholt durch unerwünschte Faxsendungen, zuletzt am XX.XX.XXXX. Wir haben Sie bereits per Fax am XX.XX.XXXX (bzw. per Brief am…) darauf hingewiesen, dass wir eine weitere Zusendung nicht wünschen und uns weitere Schritte gegen diese unzumutbare Belästigung (UWG § 7 Abs. 2) vorbehalten. Wir fordern Sie hiermit letztmalig auf, unsere Faxnummer aus Ihrem Faxverteiler zu entfernen und uns diese Löschung umgehend postalisch zu bestätigen. Anderenfalls sehen wir uns gezwungen, uns an die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. und die Bundesnetzagentur zu wenden….“ - Wenn nichts mehr hilft, kann man
- Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. informieren
Wenn es sich um einen erkennbaren Versender in Deutschland oder Europa handelt, hat die Wettbewerbszentrale eine Chance, gegen die unzulässige Telefax-Werbung vorzugehen.
Details siehe http://www.wettbewerbszentrale.de/de/beschwerdestelle/hinweise/
- Bundesnetzagentur einschalten
Auf der Internetseite www.bundesnetzagentur.de bei „Informationen für Verbraucher und Unternehmen – mehr dazu“ klicken. Dort gibt es diverse Formulare.
Unabhängig davon kann man natürlich – Mittel vorausgesetzt – mit rechtlichem Beistand weitere Geschütze auffahren. Aber: Lohnt sich das?
- Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. informieren
Umgang mit eingetrudelten Faxen, die nicht erkennbar an mich adressiert sind (z.B. ohne Faxnummer oder Kundennummer)
- Hier kann man Dritten gegenüber schwer(er) nachweisen, dass man das Fax tatsächlich erhalten hat
- Wenn der Absender keine „teure“ Antwortnummer angibt, wäre es ja theoretisch möglich, statt einer Bestellung 1…10…100 schwarze Blätter faxen. Nicht nett, denn dadurch würden beim Empfänger u.U. der Tinte/Tonerverbrauch in die Höhe schnellen und die wichtigen Werbefaxleitungen blockiert werden…
- Postalische Bestellungen an eine fremde Adresse (beispielsweise 10 Radarwarner für das örtliche Polizeirevier oder 50 Kunsttannen an die holländische Botschaft) würden den penetrant Werbetreibenden auch schädigen, verursachen aber Aufwand und Ärger beim Adressaten. Also bitte nicht inspirieren lassen.
Am Ende läuft es auf die Frage heraus, wie viel Energie man in die „Bekämpfung“ des Faxmülls stecken will. Die o.a. Maßnahmen sollten aber den Papierberg bereits deutlich reduzieren
Kleiner Gag am Rande für juristisch interessierte (m.E. aber wirklich nicht mehr als ein Gag): Es gibt die Meinung, dass es sich beim unerwünschten Fax um Sachbeschädigung nach §303 StGB handelt. Wer Spass daran hat, findet hier Ausführungen bei JurPC: http://www.jurpc.de/aufsatz/20020045.htm. Ebenfalls in MMR 2002 ab Seite 263.
Netter Gag
Ebenfalls ein kleiner Gag wäre bei Fax- oder E-Mail-Spam eine (anwaltliche) Abmahnung und gegebenenfalls eine einstweilige Verfügung. Wird eine Unterlassungserklärung abgegeben, kann man sich auf das nächste Fax wenigstens freuen.
Das “lohnt sich” insbesondere für Faxempfänger in Berlin, wo das Amtsgericht Charlottenburg in Fällen der unverlangten Zusendung eines Werbefaxes einen Streitwert von EUR 7.500,- annimmt, wie Thomas Stadler berichtet.