Was tun bei … Ärger mit Online-Abzockern?

Das kommt in den besten Familien vor: Plötzlich liegt ein Brief im Kasten oder eine Mail im Posteingang mit einer Rechnung für ein Online-Abo, an das sich niemand mehr erinnern kann.
Willkommen im Klub – die Abofallen- und Abzock-Mafia hat zugeschlagen. Bevor man sich grübelnd oder eingeschüchtert zu einer Zahlung hinreissen lässt, empfiehlt sich ein Blick ins Internet:

1. Einfach bei der Suchmaschine der Wahl nach Einträgen zur entsprechenden Webseite suchen.

2. Eine der spezialisierten Webseiten zum Thema Online-Abzocke ansteuern. Ich empfehle aktuell http://gegen-abzocke.blogspot.com/.  Suchfunktion nutzen!

Ein schneller Rat vorab: Nicht reagieren, nicht bezahlen. Lediglich bei einem gerichtlichen Mahnbescheid innerhalb von 14 Tagen widersprechen (Quelle):

Wichtig ist nur, bei einem gerichtlichen Mahnbescheid, fristgemäß Widerspruch einzulegen – ansonsten wird die Forderung anerkannt. Ein Mahnbescheid ergeht vom Gericht aus ohne Prüfung, ob die Forderung zu Recht besteht, ist also kein Beweis, dass die Abo-Fallen legal sind. Wer allerdings den Widerspruch versäumt, der riskiert, dass die Forderung gerichtlich eingetrieben werden kann.

Ein Kommentar

  1. Jens Ferner sagt:

    Ich erlaube mit den Hinweis auf
    http://www.abo-falle.de

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