Bundesratsausschüsse fordern separates Beschäftigtendatenschutzgesetz

Die Beschlussempfehlungen der Bundesratsausschüsse für die Sitzung am 5. November liegen als Drucksache 535/2/10 (pdf) vor. Auf 46 Seiten werden zahlreiche Verbesserungen zugunsten der Beschäftigten angemahnt. Ganz grundsätzlich fordert der Bundesrat – wenn er am nächsten Freitag den Ausschussempfehlungen folgt – aus Gründen der Praxistauglichkeit ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz.

Detailinformationen zu strittigen (und ebenso interessant: unstrittigen) Punkten folgen an dieser Stelle – spätestens nach dem Beschluss des Bundesrates am 5.11.

Neben Korrekturen finden sich auch neue Gedanken (a.a.O., S. 8):

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Fragen des Konzerndatenschutzes bei den auf EU-Ebene anstehenden Verhandlungen zu einer Reform der EG-Datenschutzrichtlinie einzubringen und in absehbarer Zeit einen Gesetzentwurf zu Regelungen betreffend Datenübermittlungen in-nerhalb von Konzernen vorzulegen.

Die Schaffung eines Konzernprivilegs ist einerseits wünschenswert und spart Datenschutzbürokratie, andererseits kann eine solche Regelung nur europaeinheitlich eingeführt werden. Damit ständen den EU-Muttergesellschaften  die Türen zu den Daten ihrer Mitarbeiter in deutschen Tochterunternehmen ganz weit offen. Bei diesem Gedanken fröstelt es den einen oder anderen praxiserprobten Datenschutzbeauftragten vermutlich, denn das vielbeschworene einheitliche Datenschutzniveau innerhalb der EU zeigt bei näherer Betrachtung bemerkenswerte Höhen und Abgründe.

Für das Kontrolldefizit im Bereich der Interessenvertretungen machen die Ausschüsse folgenden Vorschlag (a.a.O., S. 15):

§ 4f (Anm.: BDSG) wird folgender Absatz angefügt:
“(6) Soweit eine Interessenvertretung keine andere Person betraut, nimmt der Beauftragte für den Datenschutz nach Absatz 1 die datenschutzrechtliche Kontrolle der Interessenvertretung wahr. Dabei unterliegt der Beauftragte für den Datenschutz der Geheimhaltung.”‘

Eine solche Regelung halte ich für vernünftig und überfällig.

Zu guter Letzt will der Bundesrat ins BDSG schreiben lassen, die Datenschutzaufsichtsbehörden “nehmen die ihnen zugewiesenen Aufgaben in völliger Unabhängigkeit wahr” (a.a.O. S. 45) . Damit würde die Entscheidung des EuGH ausdrücklich auch im Bundesdatenschutzgesetz umgesetzt.

Ein Kommentar

  1. [...] Die guten Nachrichten: Der Bundesrat will die bisher ungeklärte datenschutzrechtliche Kontrolle der Interessenvertretungen regeln. Diese Kontrolle soll “eigentlich” der Beauftragte für den Datenschutz  übernehmen. Darüber habe ich mich zurecht gefreut. [...]

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