Archive for the ‘Arbeitnehmerdatenschutz’ Category.

Datenschutz im Bundestag: Entwurf eines Gesetzes zum Datenschutz im Beschäftigungsverhältnis

Die SPD legt einen Entwurf für ein Beschäftigtendatenschutgesetz (BDatG) vor (17/69), der auf den ersten Blick mit dem Diskussionsentwurf aus dem Scholz-Ministerium von Anfang September identisch ist.

26.11.2009 – 17/69 – Gesetzentwurf der Fraktion der SPD
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[BvD] BvD erwartet Startsignal für besseren Datenschutz

Eine Pressemitteilung des Berufsverbands der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V.:

Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten (BvD) e.V. erhofft sich deutliche Signale vom angekündigten Vier-Augen-Gespräch zwischen dem neuen Bundesinnenminister Thomas de Maiziére und dem Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar. Die Aussagen im Koalitionsvertrag und erste Äußerungen de Maiziéres zum Datenschutz klingen vielversprechend, müssen aber zügig in Recht und Praxis umgesetzt werden.
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Arbeitnehmerdatenschutz: Scheinbar ein verwirrendes Thema

Das Thema ist ernst, aber seine Abhandlung in den letzten Wochen interesant und aufschlussreich. Ein kleiner Einblick in Zuständigkeiten.

Der Arbeitnehmerdatenschutz muss geregelt werden. Dringend. Nur wie und wo?

Zunächst eine Zusammenfassung des bisherigen Geschehens:
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Anonyme Lebensläufe bei Bewerbungen – Interessanter Ansatz in Frankreich

Die Idee gefällt mir um so besser, je länger ich darüber nachdenke. Aus meiner (deutschen) Praxis kenne ich bisher den Kleinkrieg um reale oder anonymisierte Mitarbeiter-Qualifikationsprofile im Zusammenhang mit Ausschreibungen. Der Ansatz der Franzosen geht deutlich weiter (Der ganze Artikel bei pressetext):

Weil Unternehmen Bewerbungen oft anhand von Name, Geschlecht, Alter oder Adresse des Bewerbers ausscheiden lassen, sollen diese Kategorien in anonymen Lebensläufen ab sofort weggelassen werden. In Frankreich sollen jetzt solche CVs getestet werden, damit vielmehr anhand der Qualifikation als auf Basis banaler Gründe entschieden wird. Experten sind von dieser Aktion überzeugt. Denn aktuellen Erhebungen nach scheitern Bewerber auf eine freie Stelle oft schon bei der Vorauswahl.

Natürlich sind anonyme Lebensläufe nicht in jeder Branche einsetzbar und spätestens beim Vorstellungsgespräch können sich die Arbeitgeber dann das gewünschte Bild machen. Ich bin gespannt auf die praktischen Ergebnisse in Paris und den sechs Test-Départements.

Vielleicht auch ein Thema für die geplanten deutschen Regelungen zum Arbeitnehmerdatenschutz?

Die unendliche Geschichte: Thomas de Maizière zum Arbeitnehmerdatenschutzgesetz

“Hat er – oder hat er nicht?” habe ich mich heute nach ersten Meldungen über die neuerliche Auferstehung des Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes  in der ersten Bundestagsrede des neuen Bundesinnenministers Thomas de Maizière gefragt. Verwirrung gab es ja bereits in der letzten Woche.

Jetzt liegt der Text der heutigen Erklärung vor. Hier die (leider kurzen) Auszüge zum Thema Datenschutz:
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Schutz (und Marktwert) unserer genetischen Informationen

Tobias Maier hat auf WeiterGen einen interessanten Artikel über den Umgang mit genetischen Informationen verfasst:

Google weiss was Du suchst, Facebook kennt Deine Freunde, Amazon weiss was Du liest, last.fm kennt Deinen Musikgeschmack, Twitter weiss was Du gerade machst, Dein Blog weiss, wie Du denkst, 23andMe, Navigenics oder deCODEme kennen die Sequenzen kurzer, definierter DNA-Stücke Deines Genoms.

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Geschäftsmodell: Zentrale Blutprobenbank

Vorsicht, Zynismus:

Heute schlugen bei mir zwei Meldungen so zeitnah beeinander auf, dass ich automatisch auf dumme Gedanken  – äh – ein neues Geschäftsmodell kommen musste:

1. Die Bundesnetzagentur plant laut Wikileaks einen gemeinsamen Bestandsdatenpool aller TK-Anbieter. Das soll diskutiert werden, … Continue reading ‘Geschäftsmodell: Zentrale Blutprobenbank’ »

BMI: Kein eigenständiges Arbeitnehmerdatenschutzgesetz geplant

In den letzten Tagen war die Meldung verbreitet worden, der neue Bundesinnenminister Thomas de Maiziere plane die baldige Vorlage eines Entwurfes für ein eigenständiges Arbeitnehmerdatenschutzgesetz. Die Pressestelle des BMI teilte mir heute auf Anfrage mit, dass der Minister hier missverständlich zitiert worden sei. Im Einklang mit den Aussagen des Koalitionsvertrages sei geplant, den Arbeitnehmerdatenschutz in einem eigenen Kapitel innerhalb des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zu verankern. Die Federführung dafür liege beim BMI.

Datenschutz im Koalitionsvertrag: Rechtsvereinfachung, Datenschutzkontrolle und Datenschutzbewusstsein

Als in der heißen Startphase der Koalitionsverhandlungen erst einmal die Kanonen in Stellung gebracht wurden, habe ich am 6.10. in diesem Blog auf Gemeinsamkeiten der Wahlprogramme beim Datenschutz hingewiesen und dabei die Themen Rechtsvereinfachung, Datenschutzkontrolle und Datenschutzbewusstsein genannt. Ein Blick in den vorliegenden Koalitionsvertrag zeigt, dass ich mit allen drei Prognosen richtig lag :-)

Rechtsvereinfachung: “Hierzu werden wir das Bundesdatenschutzgesetz unter Berücksichtigung der europäischen Rechtsentwicklung lesbarer und verständlicher machen sowie zukunftsfest und technikneutral ausgestalten.” In diesem Zusammenhang hat sich auch meine Vermutung bestätigt, dass es kein separates Arbeitnehmerdatenschutzgesetz geben wird: “Hierzu werden wir den Arbeitnehmerdatenschutz in einem eigenen Kapitel im Bundesdatenschutzgesetz ausgestalten.”
Die Aussagen versprechen nichts weniger als den großen Wurf: eine komplette Überarbeitung des Bundesdatenschutzgesetzes in Richtung eines Datenschutzgesetzbuches. Mutig, mutig – und überfällig. Hier sollte die Koalition nicht zu spät starten – der Weg wird lang genug. Nach der neuen Regierungs-Gemengelage dürfte ein Entwurf dazu eher aus dem Justizministerium als aus dem Innenministerium zu erwarten sein.
Schade, dass seit dem Gutachten von Roßnagel, Pfitzmann und Garstka (“Modernisierung des Datenschutzrechts”) schon wieder 8 Jahre vergangen sind.

Datenschutzkontrolle: Der Koalitionsvertrag verspricht: “Wir werden beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit die personelle und sächliche Ausstattung verbessern. Die Unabhängigkeit
der Datenschutzaufsicht steht für uns dabei im Mittelpunkt.”
Die Bundesregierung kann selbst nur für den BfDI reden (und hoffentlich auch handeln) – dennoch ist das ein Signal auch an die Landesfürsten. Hier können schnell Ergebnisse erzielt werden.
Ein dicker Wermutstropfen ist der fehlende Bezug zur Stärkung der betrieblichen und behördlichen Datenschutzbeauftragten, wie auch Jens Ferner seufzend feststellt:

[...] anmerken möchte ich aber, dass es schade ist, dass man erneut die Gelegenheit verschlafen wird, die Position “Datenschutzbeauftragter” allgemeinverbindlich zu normieren bzw. ein Gütesiegel zu schaffen – evt. wird die genannte Stiftung diese Lücke mal ausfüllen, doch wird das sicherlich Zeit kosten.

Aussagen zum Datenschutzbewusstsein finden sich gleich an mehreren Stellen, so soll die “Stiftung Datenschutz” die “Bildung im Bereich des Datenschutzes” stärken und “den Selbstdatenschutz durch Aufklärung verbessern”. Damit dürfte auch klar sein, wer aus Sicht der Bundesregierung folgende Aufgabe übernimmt: “Wir wollen deshalb die Sensibilität und Selbstverantwortung der Bürgerinnen und Bürger für ihre eigenen Daten stärken.” Eine “Stiftung Datenschutz” macht Sinn, wenn sie nicht nur Stempelchen für Internetseiten verteilt, dazu in Kürze mehr auf diesem Blog.

Gleichlautend sind einige Aussagen im Abschnitt “Informations- und Mediengesellschaft” des Koalitionsvertrages: “Wir werden dabei insbesondere unser Augenmerk auf Aufklärung legen. Die Sensibilität für den Schutz der eigenen Daten muss gestärkt, der Selbstdatenschutz erleichtert werden, um Datenmissbrauch vorzubeugen. Wir werden deshalb prüfen, wie durch die Anpassung des Datenschutzrechts der Schutz personenbezogener Daten im Internet verbessert werden kann, erwarten dabei aber auch von jedem Einzelnen einen verantwortungsvollen Umgang mit seinen persönlichen Daten im Internet.” Dabei gefällt mir besonders die Aussage, dass der Selbstdatenschutz nicht nur “gestärkt”, sondern “erleichtert” werden soll. Das bedeutet in der Praxis zum Beispiel ein Umdenken bei Programm- und Leistungsanbietern in Richtung datenschutzfreundlicher Produkte und Dienstleistungen (Stichworte Datensparsamkeit, Pseudo- und Anonymisierung); aber auch allgemein mehr Transparenz, ohne die keine – ebenfalls verstärkt geforderten – informierten und freiwilligen Einwilligungen möglich sind.
Deutlich wird hierbei: Datenbesitzer und Datenverarbeiter, verantwortliche Stelle und Betroffener – beide Seiten müssen ihren Beitrag leisten.

Reflexartig wiederhole ich meine Ansicht, dass ein wesentlicher Beitrag für ein stärkeres Datenschutzbewusstsein von den betrieblichen und behördlichen Datenschutzbeauftragten vor Ort geleistet werden kann (sofern sie dazu in der Lage sind bzw. in die Lage versetzt werden).

Kleiner Exkurs: Zur Verantwortung der Anbieter findet sich an anderer Stelle eine interessante Bemerkung: “Wir werden die Haftung von System- und Diensteanbietern für die IT-Sicherheit ihrer Angebote anpassen, um einer unbilligen Abwälzung von Risiken auf die Endanwender vorzubeugen.” Gleiches sollte für die Verpflichtung zu datenschutzfreundlichen Angeboten gelten; ich erinnere hier an die jüngsten Aussagen der 78. Konferenz der Datenschutzbeauftragten zum Datenschutz bei Krankenhausinformationssystemen.

Fazit: Insgesamt finden sich einige Lichtblicke für den Datenschutzalltag. Halten wir als Datenschutzpraktiker und datenschutzsensibilisierte Netzgemeinde die Augen offen, aber nutzen wir auch die Ansatzpunkte für eine konstruktive Zusammenarbeit.

Deutsche Bahn will Vorbild im Datenschutz werden [Update]

Eben berichtet der Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit in einer Pressemitteilung, dass die Deutsche Bahn das Rekordbußgeld von 1.123.503,50 Euro zahlen wird. Zum Bußgeld siehe hier im Blog.

Interessant finde ich die Aussagen zur zukünftigen Vorbildrolle der Bahn:

Der neue Unternehmensvorstand hat demgegenüber den Datenschutz zu einer seiner obersten Prioritäten erklärt. Positiv hervorzuheben ist, dass jetzt der Datenschutz auf höchster Management-Ebene in einem eigenen Vorstandsressort „Compliance, Datenschutz und Recht“ angesiedelt ist. Das Unternehmen hat sich zum Ziel gesetzt, nicht nur die vorgeschriebenen technischen und organisatorischen Vorkehrungen gegen datenschutzrechtliche Verstöße zu treffen, sondern darüber hinaus in Sachen Datenschutz eine Modellfunktion zu übernehmen. Ein erster Schritt hierzu ist die eingeleitete Stärkung des Konzerndatenschutzbeauftragten. Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Dr. Alexander Dix, begrüßt diese Entwicklung ausdrücklich.

Datenschutzmodel(l) Deutsche Bahn – daran muss ich mich erst gewöhnen. Positiv anzumerken ist die Erwähnung der “eingeleiteten Stärkung des Konzerndatenschutzbeauftragten”.  Der betriebliche Datenschuztzbeauftragte ist nun einmal die gesetzlich verankerte Instanz – die man leider zu oft am ausgestreckten Arm zappeln lässt.

Die bußgeldbestraften kriminellen Abenteuer der Bahn betrafen vor allem Mitarbeiterdaten. Ich bin insbesondere gespannt, wie sich die neue Linie auf den Umgang mit Kundendaten auswirkt:

Schon vor den Skandalen im letzten Jahr hatte sich die DB nicht mit Ruhm bekleckert und im Jahr 2007 den BigBrotherAward erhalten. Die damalige Laudatio ist lesenswert – u.a. an der wiedergeschaffenen Möglichkeit zum anonymen Reisen müssen sich die angekündigten Bemühungen der Bahn in Zukunft messen lassen.

[Update 23.10.2009] In einer Presseerklärung der Bahn ist von der Vorbildfunktion nichts zu lesen. Allerdings will man bis Ende November mit dem Betriebsrat neue Leitlinien zum Arbeitnehmerdatenschutz vereinbaren.