Archive for the ‘Datenschutzaufsichtsbehörden’ Category.

Google Analytics & Co.: Anonymisierung von IP-Adressen

Der “Düsseldorfer Kreis” der Datenschutzaufsichtsbehörden für den nicht-öffentlichen Bereich hat sich auf seiner letzten Sitzung in Stralsund mit einem (unverbindlichen) Beschluss zu Webanalysediensten (pdf) positioniert. Auf den Inhalt gehen Artikel bei heise und Daten-Speicherung.de detailliert ein; mich hat besonders die klare Stellungnahme zur Notwendigkeit verkürzter IP-Adressen interessiert:
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[BvD] BvD erwartet Startsignal für besseren Datenschutz

Eine Pressemitteilung des Berufsverbands der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V.:

Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten (BvD) e.V. erhofft sich deutliche Signale vom angekündigten Vier-Augen-Gespräch zwischen dem neuen Bundesinnenminister Thomas de Maiziére und dem Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar. Die Aussagen im Koalitionsvertrag und erste Äußerungen de Maiziéres zum Datenschutz klingen vielversprechend, müssen aber zügig in Recht und Praxis umgesetzt werden.
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“Du bist Google Analytics”: Die Daten der Anderen

In der Netzdiskussion zum Datenschutz stelle ich in den letzten Tagen eine Akzentverschiebung, vielleicht sogar einen leichten Stimmungsumschwung fest: Bei Datenpannen, Überwachungsskandalen, Abmahnversuchen und europolitischen Winkelzügen bricht nach wie vor ein mehr oder weniger vereinter Strom von (wahlweise) Betroffenheit, Entrüstung, Schadenfreude oder Empörung los. Das führt gelegentlich zu brauchbaren Resultaten, wenn auch @sixtus inzwischen meint:”Diese Abmahnung-Netzempörung-Zurückruder-Schleife ist nach der 378-ten Wiederholung allerdings ein wenig ermüdend.”
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Saarland bekommt unabhängiges Datenschutzzentrum

Im heute veröffentlichten Koalitionsvertrag der Jamaika-Koalition im Saarland finden sich zahlreiche Aussagen zum Datenschutz. Herausgepickt: Angekündigt wird die Schaffung eines “unabhängigen Datenschutzzentrums”, das nicht nur dem Namen nach dem Kieler Vorbild ähnelt: Continue reading ‘Saarland bekommt unabhängiges Datenschutzzentrum’ »

Vorsicht Datenschutzbanausen: Fliegende Holländerin unterwegs!

In der letzten Zeit ist mir  die Berliner Datenschutzaufsichtsbehörde nicht nur wegen ihres Jubiläums, sondern wiederholt wegen spektakulärer Bußgelder (Bahn) oder freundlich-hartnäckiger Bußgeldandrohungen (Niggemeier) aufgefallen.

Gestern hatte ich nun ein Aha-Erlebnis beim Durchstöbern der aktuellen RDV 2009 Heft 5 (Recht der Datenverarbeitung, DATAKONTEXT): Continue reading ‘Vorsicht Datenschutzbanausen: Fliegende Holländerin unterwegs!’ »

Kontakte: Wohin mit Datenfunden oder Datenschutzproblemen?

Heute zwitscherte jemand: “In Deutschland sollte mal eine Anlaufstelle für Datenfunde eingerichtet werden. Kann ja nicht sein, dass es der Job von @Netzpolitik ist.”

Ist es auch nicht. Netzpolitik schreibt selbst etwas zum Thema “Wie geht man mit Sicherheitslücken um?”. Als Datenschützer ergänze ich flink die zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden und gebe noch ein paar Hinweise.

Wer diesen Artikel liest, kennt Blogs. Wichtige Datenschutzblogs finden sich in meiner Blogroll. Für die einfache Publizierung einer Datenpanne empfehle ich zusätzlich den Eintrag beim “Projekt Datenschutz“.

Wird bei Datenpannen oder Beschwerden gern übersehen: Für Klärungen und Fragen kann man sich direkt an den entsprechenden betrieblichen Datenschutzbeauftragten der betroffenen Unternehmen wenden: Sie müssen von außen problemlos erreichbar sein (telefonisch verbinden lassen) und sind nach dem Bundesdatenschutzgesetz zur Verschwiegenheit über die Identität des Betroffenen verpflichtet. Aus dem BDSG §4f: Continue reading ‘Kontakte: Wohin mit Datenfunden oder Datenschutzproblemen?’ »

Simitis: Datenschutz, Demokratie und Informationsverzicht

Gewichtige Worte darf man eigentlich immer von Datenschutz-Mitentdecker Spiros Simitis erwarten, so auch heute bei der Feier zum 30. Geburtstag der Institution des Berliner Datenschutzbeauftragten.

Apropos Feier und Berliner Datenschutzbeauftragte (Glückwunsch an Alexander Dix und seine Mitstreiter): Nein, das Millionen-Bahn-Bußgeld wurde nicht verjubelt. Bin gespannt, bei wem die bedeutende Summe landet!?

Spiros Simitis jedenfalls wurde seinem Ruf gerecht, ebenso wie die anderen Redner. Einen guten Überblick über die Seelenlage der Datenschutz-Vordenker der ersten Generation gibt der Bericht bei heise.

Oft zitierter Höhepunkte auch aus meiner Sicht ist der Simitis-Ausspruch:

“Demokratie zeichnet sich durch Informationsverzicht aus”.

Das  hört man aus seinem Mund nicht zum ersten mal, aber in der allgegenwärtigen, schwarz-gelb verursachten Erwartungshaltung hört man vielleicht neu hin und bewertet die Chancen einer Umsetzung.

Mir kam dazu ein Gedanke aus dem Datenschutzalltag. Naheliegend ist es, den Ruf nach Informationsverzicht allein an die Exekutive zu adressieren. Aber ich predige (BDSG nennt es weniger poetisch “hinwirken auf ” und “bekanntmachen mit”) in meinen Schulungen immer wieder: “Lassen Sie sich nicht in Versuchung führen!”
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Kein Interesse an "Datenschutz in der Telekommunikation"?

Gerade erst hatte Telekom-Datenschutz-Vorstand Manfred Balz seiner Branche mit deutlichen Worten den Kopf gewaschen, von “kriminogenen Strukturen im Telekomvertrieb” gesprochen (siehe hier in diesem Blog) und ein gemeinsames Handeln aller Akteure gefordert. Blätterwald und Netzgemeinde stimmten der Einschätzung zu, bevor sich die Aufmerksamkeit SchülerVZ, der Postbank und dem Koalitionsvertrag zuwandte. Heute erreichte mich überraschend die Mitteilung, dass das – lange vor den Balz-Äußerungen angekündigte – X. Symposium zum Thema “Datenschutz in der Telekommunikation” beim BfDI Peter Schaar am 12.11. ausfallen wird.

Ursache: Mangelnde Resonanz.

Eingeladen waren insbesondere Datenschutzbeauftragte und Verantwortliche aus dem Bereich der Telekommunikation…
Am Ort, Preis und am Programm kann es kaum gelegen haben.  Ich will den Ausfall nicht überbewerten, aber er wirft zumindest kein gutes Licht auf den Veränderungswillen der TK-Branche.

Stell Dir vor, es ist Datenschutz – und keiner geht hin.

Datenschutz im Koalitionsvertrag: Rechtsvereinfachung, Datenschutzkontrolle und Datenschutzbewusstsein

Als in der heißen Startphase der Koalitionsverhandlungen erst einmal die Kanonen in Stellung gebracht wurden, habe ich am 6.10. in diesem Blog auf Gemeinsamkeiten der Wahlprogramme beim Datenschutz hingewiesen und dabei die Themen Rechtsvereinfachung, Datenschutzkontrolle und Datenschutzbewusstsein genannt. Ein Blick in den vorliegenden Koalitionsvertrag zeigt, dass ich mit allen drei Prognosen richtig lag :-)

Rechtsvereinfachung: “Hierzu werden wir das Bundesdatenschutzgesetz unter Berücksichtigung der europäischen Rechtsentwicklung lesbarer und verständlicher machen sowie zukunftsfest und technikneutral ausgestalten.” In diesem Zusammenhang hat sich auch meine Vermutung bestätigt, dass es kein separates Arbeitnehmerdatenschutzgesetz geben wird: “Hierzu werden wir den Arbeitnehmerdatenschutz in einem eigenen Kapitel im Bundesdatenschutzgesetz ausgestalten.”
Die Aussagen versprechen nichts weniger als den großen Wurf: eine komplette Überarbeitung des Bundesdatenschutzgesetzes in Richtung eines Datenschutzgesetzbuches. Mutig, mutig – und überfällig. Hier sollte die Koalition nicht zu spät starten – der Weg wird lang genug. Nach der neuen Regierungs-Gemengelage dürfte ein Entwurf dazu eher aus dem Justizministerium als aus dem Innenministerium zu erwarten sein.
Schade, dass seit dem Gutachten von Roßnagel, Pfitzmann und Garstka (“Modernisierung des Datenschutzrechts”) schon wieder 8 Jahre vergangen sind.

Datenschutzkontrolle: Der Koalitionsvertrag verspricht: “Wir werden beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit die personelle und sächliche Ausstattung verbessern. Die Unabhängigkeit
der Datenschutzaufsicht steht für uns dabei im Mittelpunkt.”
Die Bundesregierung kann selbst nur für den BfDI reden (und hoffentlich auch handeln) – dennoch ist das ein Signal auch an die Landesfürsten. Hier können schnell Ergebnisse erzielt werden.
Ein dicker Wermutstropfen ist der fehlende Bezug zur Stärkung der betrieblichen und behördlichen Datenschutzbeauftragten, wie auch Jens Ferner seufzend feststellt:

[...] anmerken möchte ich aber, dass es schade ist, dass man erneut die Gelegenheit verschlafen wird, die Position “Datenschutzbeauftragter” allgemeinverbindlich zu normieren bzw. ein Gütesiegel zu schaffen – evt. wird die genannte Stiftung diese Lücke mal ausfüllen, doch wird das sicherlich Zeit kosten.

Aussagen zum Datenschutzbewusstsein finden sich gleich an mehreren Stellen, so soll die “Stiftung Datenschutz” die “Bildung im Bereich des Datenschutzes” stärken und “den Selbstdatenschutz durch Aufklärung verbessern”. Damit dürfte auch klar sein, wer aus Sicht der Bundesregierung folgende Aufgabe übernimmt: “Wir wollen deshalb die Sensibilität und Selbstverantwortung der Bürgerinnen und Bürger für ihre eigenen Daten stärken.” Eine “Stiftung Datenschutz” macht Sinn, wenn sie nicht nur Stempelchen für Internetseiten verteilt, dazu in Kürze mehr auf diesem Blog.

Gleichlautend sind einige Aussagen im Abschnitt “Informations- und Mediengesellschaft” des Koalitionsvertrages: “Wir werden dabei insbesondere unser Augenmerk auf Aufklärung legen. Die Sensibilität für den Schutz der eigenen Daten muss gestärkt, der Selbstdatenschutz erleichtert werden, um Datenmissbrauch vorzubeugen. Wir werden deshalb prüfen, wie durch die Anpassung des Datenschutzrechts der Schutz personenbezogener Daten im Internet verbessert werden kann, erwarten dabei aber auch von jedem Einzelnen einen verantwortungsvollen Umgang mit seinen persönlichen Daten im Internet.” Dabei gefällt mir besonders die Aussage, dass der Selbstdatenschutz nicht nur “gestärkt”, sondern “erleichtert” werden soll. Das bedeutet in der Praxis zum Beispiel ein Umdenken bei Programm- und Leistungsanbietern in Richtung datenschutzfreundlicher Produkte und Dienstleistungen (Stichworte Datensparsamkeit, Pseudo- und Anonymisierung); aber auch allgemein mehr Transparenz, ohne die keine – ebenfalls verstärkt geforderten – informierten und freiwilligen Einwilligungen möglich sind.
Deutlich wird hierbei: Datenbesitzer und Datenverarbeiter, verantwortliche Stelle und Betroffener – beide Seiten müssen ihren Beitrag leisten.

Reflexartig wiederhole ich meine Ansicht, dass ein wesentlicher Beitrag für ein stärkeres Datenschutzbewusstsein von den betrieblichen und behördlichen Datenschutzbeauftragten vor Ort geleistet werden kann (sofern sie dazu in der Lage sind bzw. in die Lage versetzt werden).

Kleiner Exkurs: Zur Verantwortung der Anbieter findet sich an anderer Stelle eine interessante Bemerkung: “Wir werden die Haftung von System- und Diensteanbietern für die IT-Sicherheit ihrer Angebote anpassen, um einer unbilligen Abwälzung von Risiken auf die Endanwender vorzubeugen.” Gleiches sollte für die Verpflichtung zu datenschutzfreundlichen Angeboten gelten; ich erinnere hier an die jüngsten Aussagen der 78. Konferenz der Datenschutzbeauftragten zum Datenschutz bei Krankenhausinformationssystemen.

Fazit: Insgesamt finden sich einige Lichtblicke für den Datenschutzalltag. Halten wir als Datenschutzpraktiker und datenschutzsensibilisierte Netzgemeinde die Augen offen, aber nutzen wir auch die Ansatzpunkte für eine konstruktive Zusammenarbeit.

[BvD] Verspätet angekommen: Deutsche Bahn setzt Datenschutzbeauftragten jetzt mit auf die Lok

Eine Pressemitteilung des Berufsverbandes der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V.:

Nach Aussagen des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit will die Deutsche Bahn zukünftig eine Modellfunktion in Sachen Datenschutz übernehmen. Diese Entscheidung wird vom Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. ausdrücklich unterstützt.

Während die Deutsche Bahn als Quittung für mangelhaften Kundendatenschutz 2007 den BigBrotherAward kassierte und der rechtwidrige Umgang mit Mitarbeiterdaten 2009 zu einem Bußgeld von 1,1 Mio Euro führte, hat der neue Unternehmensvorstand nun den Datenschutz zu einer seiner obersten Prioritäten erklärt und sich hohe Ziele gesetzt: Man will „nicht nur die vorgeschriebenen technischen und organisatorischen Vorkehrungen gegen datenschutzrechtliche Verstöße treffen, sondern darüber hinaus in Sachen Datenschutz eine Modellfunktion übernehmen.“

Der BvD begrüßt, dass in immer mehr Großunternehmen eine Neubewertung des Datenschutzes stattfindet: Lange Zeit als bürokratisches Hemmnis und Kostenfaktor abgetan, wird zunehmend seine tragende Rolle beim Aufbau und Erhalt einer Vertrauensbeziehung zu Kunden und Mitarbeitern wahrgenommen.

Ausdrücklich würdigt der BvD die angekündigte Stärkung des Konzerndatenschutzbeauftragten. Der betriebliche Datenschutzbeauftragte stellt die gesetzlich normierte, innerbetriebliche Kontrollinstanz dar. Eine enge Anbindung von qualifizierten und zuverlässigen betrieblichen Datenschutzbeauftragten an die Informationsflüsse des Unternehmens und seine Entscheidungsträger ist ein entscheidender Beitrag für eine rechtskonforme, effiziente Datenverarbeitung und hilft bei der Vermeidung imageschädigender Datenschutzpannen und –skandale.

Der BvD appelliert an große und kleine Unternehmen, aus den Ereignissen rund um die Deutsche Bahn zu lernen und auf die richtige Einbindung ihrer Datenschutzbeauftragten zu setzen. Eine bloße Bestellung reicht nicht aus. Mit dem im September verabschiedeten „Beruflichen Leitbild des Datenschutzbeauftragten“ gibt der BvD Unternehmen und Datenschutzbeauftragten gleichermaßen eine Orientierung.