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Was tun bei … unerwünschten Werbe-Newslettern?

SPAM ist ja seit langem eine Seuche und verursacht vermutlich mehr Kosten als “richtige” Pandemien; aktuell sollen etwa 85% aller umherschwirrenden E-Mails dieses Prädikt “verdienen”. Um diese Plagegeister soll es hier NICHT gehen, brauchbare E-Mailclients sind dagegen inzwischen gut gerüstet.

Wie verhalte ich mich aber bei unbestellten Werbe-Newslettern mehr oder weniger seriöser Anbieter, die den Weg in meinen Posteingang gefunden haben? Hier mache ich mir einen schlanken Fuß und verweise einfach auf einen aktuellen Artikel im Datenschutz-Blog inclusive Muster-Antwortschreiben. Empfehlung:  Nachmachen!
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Was tun bei … unerwünschter Faxwerbung?

Jeder Faxbesitzer hat wohl früher oder später mit unerwünschten Faxen zu kämpfen. Das kostet Papier, Toner/Tinte und Nerven. Was kann man dagegen unternehmen?

Im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)  steht in § 7 Absatz 2:

Eine unzumutbare Belästigung ist stets anzunehmen […] bei Werbung unter Verwendung […] eines Faxgerätes oder elektronischer Post, ohne dass eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten vorliegt […].“

Dabei spielt es im Gegensatz zur Telefonwerbung keine Rolle, ob der Empfänger “Verbraucher” oder „sonstiger Marktteilnehmer“ – also z.B. Unternehmer – ist.
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Was tun bei … Ärger mit Online-Abzockern?

Das kommt in den besten Familien vor: Plötzlich liegt ein Brief im Kasten oder eine Mail im Posteingang mit einer Rechnung für ein Online-Abo, an das sich niemand mehr erinnern kann.
Willkommen im Klub – die Abofallen- und Abzock-Mafia hat zugeschlagen. Bevor man sich grübelnd oder eingeschüchtert zu einer Zahlung hinreissen lässt, empfiehlt sich ein Blick ins Internet:

1. Einfach bei der Suchmaschine der Wahl nach Einträgen zur entsprechenden Webseite suchen.

2. Eine der spezialisierten Webseiten zum Thema Online-Abzocke ansteuern. Ich empfehle aktuell http://gegen-abzocke.blogspot.com/.  Suchfunktion nutzen!

Ein schneller Rat vorab: Nicht reagieren, nicht bezahlen. Lediglich bei einem gerichtlichen Mahnbescheid innerhalb von 14 Tagen widersprechen (Quelle):

Wichtig ist nur, bei einem gerichtlichen Mahnbescheid, fristgemäß Widerspruch einzulegen – ansonsten wird die Forderung anerkannt. Ein Mahnbescheid ergeht vom Gericht aus ohne Prüfung, ob die Forderung zu Recht besteht, ist also kein Beweis, dass die Abo-Fallen legal sind. Wer allerdings den Widerspruch versäumt, der riskiert, dass die Forderung gerichtlich eingetrieben werden kann.