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Postbank-Datenschutzskandal: Nicht nur aufregen, sondern Auskunft verlangen

Postbankkunde und Rechtsanwalt Thomas Stadler hat auf seinem Blog ein Auskunftsverlangen nach §34 BDSG veröffentlicht, das zur Nachahmung anregt. Nicht nur aufregen, sondern handeln: Die “guten alten”, aber noch zu selten genutzten Auskunftsrechte stehen jedem Kunden zur Verfügung.

Die Anschriften fehlen (noch) im Blog:

Deutsche Postbank AG
Friedrich-Ebert-Allee 114 – 126
53113 Bonn

Deutsche Postbank AG
Zentraler Datenschutzbeauftragter
Postfach 40 00
53105 Bonn