Postbank-Datenschutzskandal: Nicht nur aufregen, sondern Auskunft verlangen
Postbankkunde und Rechtsanwalt Thomas Stadler hat auf seinem Blog ein Auskunftsverlangen nach §34 BDSG veröffentlicht, das zur Nachahmung anregt. Nicht nur aufregen, sondern handeln: Die “guten alten”, aber noch zu selten genutzten Auskunftsrechte stehen jedem Kunden zur Verfügung.
Die Anschriften fehlen (noch) im Blog:
Deutsche Postbank AG
Friedrich-Ebert-Allee 114 – 126
53113 Bonn
Deutsche Postbank AG
Zentraler Datenschutzbeauftragter
Postfach 40 00
53105 Bonn