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	<title>Datenschutzalltag &#187; Thomas de Maiziere</title>
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		<title>[BvD] BvD erwartet Startsignal für besseren Datenschutz</title>
		<link>http://datenschutzalltag.de/2009/11/bvd-bvd-erwartet-startsignal-fur-besseren-datenschutz/</link>
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		<pubDate>Thu, 26 Nov 2009 14:01:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>datenschutzalltag</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitnehmerdatenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz im Unternehmen]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutzaufsichtsbehörden]]></category>
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		<description><![CDATA[Eine Pressemitteilung des Berufsverbands der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V.: Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten (BvD) e.V. erhofft sich deutliche Signale vom angekündigten Vier-Augen-Gespräch zwischen dem neuen Bundesinnenminister Thomas de Maiziére und dem Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar. Die Aussagen im Koalitionsvertrag und erste Äußerungen de Maiziéres zum Datenschutz klingen vielversprechend, müssen aber zügig in Recht und Praxis umgesetzt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eine <a href="http://www.bvdnet.de/pressemitteilungen/2009/11/26" target="_blank">Pressemitteilung</a> des Berufsverbands der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V.:</p>
<blockquote><p>Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten (BvD) e.V. erhofft sich deutliche Signale vom angekündigten Vier-Augen-Gespräch zwischen dem neuen Bundesinnenminister Thomas de Maiziére und dem Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar. Die Aussagen im Koalitionsvertrag und erste Äußerungen de Maiziéres zum Datenschutz klingen vielversprechend, müssen aber zügig in Recht und Praxis umgesetzt werden.<br />
<span id="more-554"></span><br />
Der BvD-Vorstand teilt die Ansicht des Bundesdatenschutzbeauftragten, dass die Auslegungsspielräume des veralteten Datenschutzrechts und die ungenügenden Vorgaben an den Beruf des Datenschutzbeauftragten die ordnungsgemäße Überwachung von Datenverarbeitungsvorgängen vor praktische Schwierigkeiten stellt.</p>
<p>Der BvD schließt sich der Erwartungshaltung der Aufsichtsbehörden an die neue Bundesregierung an, dass vor allem für die Verarbeitung von Daten im Beschäftigungsverhältnis umgehend neue Vorgaben gemacht werden, um den Ausgleich zwischen Unternehmen und Beschäftigten rechtssicher herzustellen. „Bluttests, GPS-Ortung, RFID-Chips oder mobile Endgeräte sind ungeklärte Datenschutzthemen im Beschäftigtenverhältnis“, so Thomas Spaeing, Vorsitzender des Berufsverbandes.</p>
<p>Marco Biewald, stellvertretender Vorsitzender, betont: „Nach Datenschutzskandalen steigt die Sensibilität für den richtigen Umgang mit Daten in Unternehmen zunehmend, derzeit müssen betriebliche Datenschutzbeauftragte aber die Lücken des Gesetzes durch eigene Standpunkte füllen.“ Konkrete Fragen („Darf ich oder darf ich nicht“) müssen mangels konkreter gesetzlicher Vorgaben weiter mit Interessensabwägungen und Angemessenheitsprüfungen entschieden werden. „Die Bewertung führt bei jedem Unternehmen zu einem anderen Ergebnis.“, so Biewald dazu. „Hier erwarten unsere Mitglieder klare Regelungen.“</p>
<p>Ob Datenschutz im Unternehmen als Last empfunden wird oder vorteilhaft umgesetzt werden kann, hängt in hohem Maße von der Kompetenz des Datenschutzbeauftragten ab. Der BvD teilt die Ansicht Peter Schaars, der fehlende Definitionen zum Beruf des Datenschutzbeauftragten festgestellt und ein entsprechendes Berufsbild gefordert hatte, das gesetzlich verankert werden könnte.</p>
<p>Der Berufsverband hat längst vorgelegt: Sein im September verabschiedetes berufliches Leitbild definiert bundesweit erste Maßstäbe und wurde auch vom Bundesdatenschutzbeauftragten begrüßt. „Wir warnen deutlich davor, sich nach einem Schnellkurs bei ominösen Seminaranbietern zum Datenschutzbeauftragten bestellen zu lassen“, betont Thomas Spaeing, Vorsitzender des Berufsverbandes. „Es besteht Konsens zwischen Berufsverband, Aufsichtsbehörden und Politik, dass Datenschutzbeauftragte bestimmte Qualifikationen besitzen müssen. Welche das sind, legen diese Stellen fest, nicht ein beliebiger Seminaranbieter!“</p></blockquote>
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		<title>Die unendliche Geschichte: Thomas de Maizière zum Arbeitnehmerdatenschutzgesetz</title>
		<link>http://datenschutzalltag.de/2009/11/die-unendliche-geschichte-thomas-de-maiziere-zum-arbeitnehmerdatenschutzgesetz/</link>
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		<pubDate>Wed, 11 Nov 2009 22:39:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>datenschutzalltag</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitnehmerdatenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutzpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitnehmerdatenschutzgesetz]]></category>
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		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Datensicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Thomas de Maiziere]]></category>

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		<description><![CDATA[&#8220;Hat er &#8211; oder hat er nicht?&#8221; habe ich mich heute nach ersten Meldungen über die neuerliche Auferstehung des Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes  in der ersten Bundestagsrede des neuen Bundesinnenministers Thomas de Maizière gefragt. Verwirrung gab es ja bereits in der letzten Woche. Jetzt liegt der Text der heutigen Erklärung vor. Hier die (leider kurzen) Auszüge zum Thema [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;Hat er &#8211; oder hat er nicht?&#8221; habe ich mich heute <a href="http://www.google.com/hostednews/afp/article/ALeqM5iThTtPyNZvxQyoiUQIu9AO_7_qyg" target="_blank">nach ersten Meldungen</a> über die neuerliche Auferstehung des Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes  in der ersten Bundestagsrede des neuen Bundesinnenministers Thomas de Maizière gefragt. <a href="http://datenschutzalltag.de/2009/11/bmi-kein-eigenstandiges-arbeitnehmerdatenschutzgesetz-geplant/" target="_blank">Verwirrung</a> gab es ja bereits in der letzten Woche.</p>
<p>Jetzt liegt der Text der <a href="http://www.bmi.bund.de/cln_173/SharedDocs/Reden/DE/2009/11/rede_bt.html" target="_blank">heutigen Erklärung</a> vor. Hier die (leider kurzen) Auszüge zum Thema Datenschutz:<br />
<span id="more-448"></span></p>
<blockquote><p>Eine große Herausforderung für unser Zusammenleben sind die rasanten Entwicklungen in der Informations- und Kommunikationstechnologie. Das Internet kann zu mehr Teilhabe und sogar zu neuen Formen gemeinschaftlichen Handelns führen. Das fördert die Bundesregierung selbst nach Kräften. Auch mit der Gewährleistung sicherer Abläufe und der Erhaltung der Funktionsfähigkeit unserer IT-Infrastruktur müssen wir uns weiter befassen. Es geht zunehmend nicht mehr um die alte Debatte, ob der Staat hier in Freiheitsrechte zu stark eingreift. Auf private Daten wird heute nicht vor allem vom demokratischen Staat zugegriffen,  sondern eher von anderen Privaten, auch wegen manchmal eigener Leichtfertigkeit und auch wegen der Unauslöschlichkeit der Spuren der Internetnutzung. Da brauchen wir neue Antworten und nicht alte Frontstellungen.</p></blockquote>
<p>Schade, wieder kein selbstkritischer Innenminister, was die Datenverarbeitung durch öffentliche Stellen angeht. Dazu <a href="http://datenschutzalltag.de/2009/10/wer-hat-den-schwarzer-peter/" target="_blank">hier</a> mehr. In der Beurteilung der Hauptgefahr für private Daten stimmt er interessanterweise mit <a href="http://datenschutzalltag.de/2009/11/marketing-und-datenschutz-eine-hassliebe/" target="_blank">Bruce Schneier </a>überein: Private sammeln! Okay, Schneier sagt weiter: &#8230; und der Staat bedient sich bei ihnen.</p>
<blockquote><p>Immer wichtiger wird deshalb die Informationssicherheit. Die Gewährleistung sicherer Kommunikation ist für mich eine neue staatliche Aufgabe. Daher wird der Datenschutz ‑ ich glaube, wir sollten lieber von Datensicherheit sprechen ‑ ein Schwerpunkt der Arbeit in dieser Legislaturperiode sein.</p></blockquote>
<p>Arrgh. Bitte,  <a href="http://www.bmi.bund.de/cln_173/SharedDocs/StrukturAbteilungen/abteilung_v.html?nn=109676" target="_blank">liebes Referat V II 4 im BMI</a>, erklärt Eurem Minister schnellstens den Unterschied zwischen Datenschutz und Datensicherheit.</p>
<blockquote><p>Gesetzlicher Regelungsbedarf besteht zum Beispiel beim Arbeitnehmerdatenschutz. Ich werde im nächsten Jahr einen Gesetzentwurf im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes für ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz vorlegen.</p></blockquote>
<p>Die Auflösung der Frage ist also die Quadratur des Kreises: Es wird ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz im Bundesdatenschutzgesetz geben.</p>
<p>Juristen stöhnen bei dieser Formulierung auf &#8211; egal. Hauptsache, es kommt bald was!</p>
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		<title>BMI: Kein eigenständiges Arbeitnehmerdatenschutzgesetz geplant</title>
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		<pubDate>Wed, 04 Nov 2009 15:58:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>datenschutzalltag</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitnehmerdatenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz im Unternehmen]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutzpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitnehmerdatenschutzgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[BDSG]]></category>
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		<category><![CDATA[Pressestelle des BMI]]></category>
		<category><![CDATA[Thomas de Maiziere]]></category>

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		<description><![CDATA[In den letzten Tagen war die Meldung verbreitet worden, der neue Bundesinnenminister Thomas de Maiziere plane die baldige Vorlage eines Entwurfes für ein eigenständiges Arbeitnehmerdatenschutzgesetz. Die Pressestelle des BMI teilte mir heute auf Anfrage mit, dass der Minister hier missverständlich zitiert worden sei. Im Einklang mit den Aussagen des Koalitionsvertrages sei geplant, den Arbeitnehmerdatenschutz in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In den letzten Tagen war <a href="http://www.bild.de/BILD/Newsticker/news-ticker/2009/11/02/02-14-maiziere.html" target="_blank">die Meldung verbreitet worden</a>, der neue Bundesinnenminister Thomas de Maiziere plane die baldige Vorlage eines Entwurfes für ein <strong>eigenständiges</strong> Arbeitnehmerdatenschutzgesetz. Die <a href="http://www.bmi.bund.de/cln_104/DE/PresseAktuelles/Pressestelle/pressestelle_node.html" target="_blank">Pressestelle des BMI</a> teilte mir heute auf Anfrage mit, dass der Minister hier missverständlich zitiert worden sei. Im Einklang mit den Aussagen des Koalitionsvertrages sei geplant, den Arbeitnehmerdatenschutz in einem eigenen Kapitel <strong>innerhalb des Bundesdatenschutzgesetzes</strong> (BDSG) zu verankern. Die Federführung dafür liege beim BMI.</p>
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